Mit dem Abschicken der Nennung wird versichert, dass
- das teilnehmende Pferd über den erforderlichen Impfschutz (siehe Durchführungsbestimmungen) verfügt.
- für das Pferd eine Haftpflichtversicherung und für den Reiter bzw. Reiterin eine ausreichende Unfallversicherung abgeschlossen wurde.
- das teilnehmende Pferd aus einem seuchenfreien Bestand kommt.
- die Durchführungsbestimmungen für die Halbblutrennen eingehalten werden.